Corona 2021/2022
Normalbetrieb an Schulen
30. März 2022
Der Bundesrat hat ab Freitag, 1. April 2022, die letzten Massnahmen in der "Covid-19-Verordnung besondere Lage" aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 in Konsultation geht.
An den Schulen des Kantons Luzern gilt somit wieder «Normalbetrieb» und sämtliche Massnahmen in Bezug auf das Corona-Virus sind aufgehoben. Die Fallzahlen an den Schulen werden nicht mehr erhoben.
Rahmenschutzkonzept ab 16. Februar 2022 ausser Kraft
Der Bundesrat hatte am 16. Februar 2022 die Corona-Massnahmen weitgehend aufgehoben.
Für die Schulen im Kanton Luzern bedeutete dies die Aufhebung der Maskenpflicht für sämtliche Schulstufen. Mit Aufhebung der Corona-Massnahmen wurde auch das Rahmenschutzkonzept hinfällig.
Aktualisiertes Rahmenschutzkonzept, Version 17
Quarantänepflicht entfällt per sofort
2. Februar 2022
Die Quarantänepflicht entfällt per sofort, an der Maskenpflicht wird weiterhin festgehalten.
Aktualisiertes Rahmenschutzkonzept, Version 16
2G gilt neu bei obligatorischen Schulveranstaltungen
3. Januar 2022
Bei obligatorischen Schulveranstaltungen ab 50 Personen gilt neu 2G, inkl. Maskenpflicht.
Aktualisiertes Rahmenschutzkonzept, Version 15
Kontaktsportarten sind wieder möglich
4. November 2021
Im Sportunterricht sind Kontaktsportarten (mit Maskentragepflicht) ab Montag, 8. November wieder möglich. Die bisherigen Schutzmassnahmen gemäss dem aktuellen Rahmenschutzkonzept bleiben bis auf weiteres bestehen.
Aktualisiertes Rahmenschutzkonzept, Version 14
23. September 2021
Ab dem 23. September 2021 gilt das angepasste Rahmenschutzkonzept, Version 14. Die Kantonsschulen können freiwillige Anlässe neu auch gegen Vorlage von Zertifikaten durchführen.
Aktualisiertes Rahmenschutzkonzept, Version 13
8. September 2021
Ab dem 9. September 2021 gilt das angepasste Rahmenschutzkonzept, Version 13. Neu ist die Regelung, dass Personen, die an freiwilligen Pooltests teilnehmen auch bei positivem Testergebnis den Unterricht besuchen dürfen. Bedingung ist jedoch, dass sie auch im Freien Masken tragen und den Abstand zu anderen Schülerinnen und Schülern sowie zu den Lehrpersonen einhalten, bis die Resultate der Einzeltests bekannt sind.
Wiedereinführung der Maskenpflicht - aktualisiertes Rahmenschutzkonzept
3. September 2021
Ab Montag, 6. September 2021 wird an sämtlichen Schulen der Dienststelle Gymnasialbildung wieder die generelle Maskenpflicht eingeführt. Das hat auch für den Sportunterricht Einschränkungen zur Folge. Auch beim Singen muss wieder eine Maske getragen werden.
Aktualisiertes Rahmenschutzkonzept
30. August 2021
Schulstart 2021 mit bisher geltenden Covid-Schutzmassnahmen
Die freiwilligen Reihentests werden weitergeführt, Masken sind nur begrenzt notwendig.
12. August 2021
- Es gilt weiterhin der Status quo der gelockerten Massnahmen vom Juni 2021. Durch eine weitere Lockerung der Maskenpflicht wäre aktuell mit wesentlich mehr Quarantänefällen zu rechnen.
- Freiwillige Reihentests werden weiterhin einmal pro Woche angeboten. Dies gilt vorerst bis zu den Herbstferien.
- Lager und Exkursionen sind möglich, ebenso grundsätzlich Auslandaufenthalte. Sie müssen gemäss den geltenden Einreisebestimmungen des Ziellandes geplant werden und liegen in der Verantwortung der Schule.
Rahmenschutzkonzept für die Langzeit- und Kurzzeitgymnasien, für die WMS Willisau, die FMS Seetal und Sursee sowie für die MSE, Version 10 vom 12. August 2021
Medienmitteilung des Bildungs- und Kulturedepartements vom 12. August 2021
Weiterführung repetitives Testen an Schulen ab 23. August 2021
7. Juli 2021 (Aus Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat)
Seit dem 3. Mai 2021 werden an den Schulen ab der Sekundarstufe l (Sekundarschule, Gymnasien, Fach- und Wirtschaftsmittelschulzentrum) einmal wöchentlich Speicheltests durchgeführt. Für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrpersonen sind die Tests kostenlos und freiwillig. Der Regierungsrat hat entschieden, die Reihentests bis vorerst zu Beginn der Herbstferien weiterzuführen und die Covid-Verordnung entsprechend anzupassen. Damit können erneute Virusübertragungen und Ausbrüche an Schulen frühzeitig erfasst werden.
Anhang
Aktuelle Version Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie