Im Schuljahr 2019/20 werden erstmals Lernende aus der Primarschule, die seit 2017/18 gemäss Lehrplan 21 und der Wochenstundentafel 2017 für die Volksschulen unterrichtet wurden, in das Langzeitgymnasium eintreten.
Die Gymnasien sind aufgefordert, eine Antwort auf die veränderte Stundentafel (WOST) sowie die veränderten Lerninhalte und die Kompetenzorientierung des Lehrplans 21 an den Volksschulen zu geben.
Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Stundentafel in der Sekundarschule im Vergleich zur gymnasialen Wochenstundentafel sowie weitere handlungsleitende Überlegungen zu den Anforderungen an das Gymnasium sind die Basis einer aktualisierten Stundentafel für die Luzerner Langzeitgymnasien.
Gemäss § 3 der Gymnasialverordnung (SRL 502) legt der Regierungsrat die Wochenstundentafel des Gymnasiums fest. Mittels der Vernehmlassung „WOST Gym21“ soll geklärt werden, ob der vorliegende Entwurf in seiner Erstfassung handlungsleitend sein kann für die nachfolgenden Lehrplananpassungen.