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Fachmaturität
Das Fachmaturitätszeugnis umfasst
den Fachmittelschulausweis in Allgemeinbildung und mit gewähltem Berufsfeld,
den Ausweis von Praktika im gewählten Berufsfeld von mindestens 12 und höchstens 40 Wochen Dauer oder von praktischen individuellen Leistungen von mindestens 120 Lektionen Dauer oder einer ergänzenden Allgemeinbildung für den Zugang zu den pädagogischen Hochschulen und
den Nachweis einer Fachmaturitätsarbeit im gewählten Berufsfeld in Form eines Praktikumsberichtes mit Evaluation oder in Form einer Arbeit aus dem Bereich der praktischen Leistungen, die schriftlich oder praktisch abzulegen und schriftlich oder mündlich zu verteidigen sind.
An Stelle von ausgewiesenen Praktika beziehungsweise praktischen Leistungen zählt für das Berufsfeld Pädagogik eine ergänzte Allgemeinbildung.
Die praktischen Leistungen und die Fachmaturitätsarbeit werden von der Fachmittelschule in Zusammenarbeit mit den Betreuerinnen und Betreuern des Praktikums oder der individuellen Leistungen bewertet.
Die Fachmaturität ist bestanden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des Fachmittelschulausweises gegeben sind und die praktischen Leistungen sowie die Fachmaturitätsarbeit mindestens genügend bewertet wurden.