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Gymnasialbildung

Aufnahmeverfahren

Voraussetzungen für die Aufnahme an eine FMS

Voraussetzungen für die definitive Aufnahme in das erste Semester einer Fachmittelschule sind neben dem Abschluss der obligatorischen Schulzeit im laufenden Schuljahr

  • das Erzielen der Zeugnisnoten im zweiten Semester der 2. Klasse und im ersten Semester der 3. Klasse einer öffentlichen Sekundarschule im laufenden oder im vorangegangenen Schuljahr,
  • das Erzielen der Zeugnisnoten im zweiten Semester der 2. Klasse und im ersten Semester der 3. Klasse eines Langzeitgymnasiums,
  • das Erzielen der Zeugnisnoten im letzten Semester einer öffentlichen Sekundarschule vor Eintritt in ein Kurzzeitgymnasium und im ersten Semester der 1. Klasse eines Kurzzeitgymnasiums oder
  • das Bestehen der Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik und das Erzielen der Zeugnisnoten im ersten Semester der 3. Klasse einer öffentlichen Sekundarschule oder eines Langzeitgymnasiums oder in der 1. Klasse eines Kurzzeitgymnasiums.

Für die Aufnahme gelten die folgenden Zeugnisnoten:

  • Im getrennt geführten Sekundarschulmodell sind für die Aufnahme mindestens drei Zeugnisnoten von mindestens 4,5 und maximal eine Zeugnisnote von mindestens 4 in den Niveaufächern im Niveau A Voraussetzung.
  • Im kooperativen und im integriert geführten Sekundarschulmodell sind für die Aufnahme eine Zeugnisnote von mindestens 4,5 in mindestens drei Niveaufächern des Niveaus A und in einem Niveaufach entweder eine Zeugnisnote von mindestens 4,5 im Niveau B oder von mindestens 4 im Niveau A Voraussetzung.
  • In allen Sekundarschulmodellen ist für die Aufnahme die Zeugnisnote von mindestens 4,5 im Anforderungsniveau A/B im Fach Natur und Technik Voraussetzung.
  • Im Langzeit- und im Kurzzeitgymnasium sind für die Aufnahme in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik bei mindestens dreien eine Zeugnisnote von mindestens 4,5 und bei einem eine Zeugnisnote von mindestens 4 Voraussetzung.

Die Aufnahme erfolgt provisorisch, wenn in den Fällen die Zeugnisnoten jeweils nur im ersten von beiden Semestern erreicht werden oder im Fall nach dem Bestehen der Aufnahmeprüfung die Zeugnisnoten im folgenden Semester nicht erreicht werden. Provisorisch aufgenommene Lernende müssen am Ende des ersten Semesters die Voraussetzungen erfüllen. Ansonsten werden sie vom Angebot ausgeschlossen.

Der Prüfungsstoff der Aufnahmeprüfung richtet sich nach dem Inhalt des Lehrplans der öffentlichen Sekundarschule bis und mit dem letzten Semester vor der Aufnahmeprüfung.

Die Aufnahme in den Studiengang Musik ist provisorisch. Die definitive Aufnahme hängt vom Bestehen einer Eignungsabklärung ab, welche in der Regel im zweiten Semester des ersten Schuljahres durchgeführt wird. Bei Nichtbestehen dieser Eignungsabklärung ist ein Wechsel in einen anderen Studiengang möglich. Die Eignungsabklärung kann nicht wiederholt werden.

Beschränkte Platzzahl

Bei beschränkter Platzzahl sind für die Aufnahme, neben dem Wohnort im Kanton Luzern oder in einem Vereinbarungskanton, folgende Kriterien zulässig:

  • Rangierung in der Aufnahmeprüfung,
  • Rangierung in einem zusätzlich durchgeführten Eignungsverfahren,
  • Auswahl per Losentscheid.

Die zuständige Dienststelle legt für das jeweilige Angebot die massgeblichen Kriterien sowie deren Rangfolge fest. Eine Auswahl per Losentscheid ist nur zulässig, wenn anhand der übrigen Kriterien keine geeignete Auswahl erreicht werden kann. Die Dienststelle kann die Aufnahme zudem auf jene Lernenden beschränken, die sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt für das Angebot angemeldet haben.

Weitere Informationen zur Aufnahme, Anmeldung und Prüfungsvorbereitung

Weitere Informationen zur Aufnahme, Anmeldung und Prüfungsvorbereitung finden Sie direkt auf der Seite der Fachmittelschulen.
Fachmittelschule Seetal
Fachmittelschule Sursee
Fach- und Wirtschaftsmittelschulzentrum Luzern (FMZ)