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Gymnasialbildung

Psychologisches Beratungs- und Unterstützungsangebot an den Kantonsschulen

  • Einleitung

    Dieses Merkblatt basiert auf der Kooperation zwischen der Dienststelle Gymnasialbildung (DGYM) und dem Beratungs- und Informationszentrum für Bildung & Beruf (BIZ) der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW). Es beschreibt das psychologische Unterstützungs- und Beratungsangebot der BIZ-Fachstelle Psychologische Beratung für Berufsbildung und Gymnasien (FBP) an den Luzerner Kantonsschulen. Es basiert und bezieht sich auf das ausführliche Konzept für das Angebot der FPB an den Luzerner Kantonsschulen.

    Das Angebot dient der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei psychischen, persönlichen und schulischen Herausforderungen (keine Lernbegleitung). Lehrpersonen und Schulleitungen werden im Umgang mit Herausforderungen einzelner Lernender oder Klassen beraten und unterstützt. Das Angebot ergänzt die bestehenden Unterstützungsstrukturen der Schulen.

  • Organisation

    Die an den Kantonsschulen eingesetzten Psychologinnen und Psychologen werden von der Abteilungsleitung des BIZ angestellt. Sie sind Mitarbeitende der FBP und fachlich sowie organisatorisch der Bereichsleitung der Fachstelle unterstellt. 
  • Beratungsangebot

    Die Psychologinnen und Psychologen an den Kantonsschulen beraten, begleiten und unterstützen Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie Schulleitungen bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Familie, Schule und Ausbildung. Das Angebot umfasst die Bereiche Prävention, Beratung, Begleitung und Systemarbeit und hat den Charakter einer Sprechstunde.

    Das Angebot umfasst insbesondere:

    • Beratung von Schülerinnen und Schülern bei psychischen Belastungen
    • Mitwirkung bei Präventionsmassnahmen und gesundheitsfördernden Angeboten
    • Vorgehensberatung für Lehrpersonen und Schulleitungen in schwierigen Situationen mit einzelnen Lernenden oder Klassen, einschliesslich Ersteinschätzung der Situation, Prüfung möglicher Interventionen sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen
    • Unterstützung in akut schwierigen Situationen an der Schule

    Während der Unterrichtszeit stehen die Psychologinnen und Psychologen an ihren Präsenztagen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Beratungen erfolgen grundsätzlich nach individueller Terminvereinbarung. Während der Schulferien finden sie in der Regel am BIZ statt.

  • Triage und Weitervermittlung

    Die FPB führt keine Psychotherapien durch. Bei Bedarf stellen die Psychologinnen und Psychologen die Indikation für eine Psychotherapie und empfehlen eine Weiterbehandlung bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder bei der Luzerner Psychiatrie (lups).
  • Schweigepflicht

    Die Psychologinnen und Psychologen unterstehen dem Berufsgeheimnis (Art. 321 Strafgesetzbuch (StGB) und sind an das Datenschutzgesetz (DSG) gebunden. Ihnen anvertraute Informationen dürfen ausschliesslich mit ausdrücklicher Erlaubnis an definierte Personen weitergegeben werden. Aufgrund des Berufsgeheimnisses kann ein fallbezogener Austausch zwischen Psychologe/Psychologin und Lehrpersonen bzw. Schulleitung, ausschliesslich bei Vorliegen einer schriftlichen Entbindung von der Schweigepflicht durch die Schülerin/den Schüler stattfinden. Es besteht somit keine Auskunftspflicht, weder gegenüber Eltern, Lehrpersonen noch der Schulleitung unabhängig vom Alter der ratsuchenden Person, ausser bei Selbst- oder Fremdgefährdung.
  • Qualitätsprüfung

    Das Angebot der psychologischen Beratung an den Kantonsschulen wird in regelmässigen Abständen auf Nutzen, Qualität, Kundenzufriedenheit und Wirkung überprüft und entsprechend weiterentwickelt.