Im Anhang des Rahmenlehrplans für die Maturitätsschulen "Basale fachliche Kompetenzen für allgemeine Studierfähigkeit in Erstsprache und Mathematik" werden Kompetenzen beschrieben, die nicht nur von einzelnen, sondern von vielen Studiengängen vorausgesetzt werden. Alle Schweizer Kantone haben den Auftrag, den Anhang zum Rahmenlehrplan umzusetzen, sprich, diese Kompetenzen zu fördern. Damit soll der prüfungsfreier Hochschulzugang mit Gymnasialer Matura weiterhin gewährleistet sein.
Die Luzerner Kantonsschulen sichern die basalen fachlichen Studierkompetenzen mit diversen Massnahmen.
Förderkurse Mathematik und Schreibberatung/Sprachberatung Deutsch
Lernende, die schwache Leistungen in den basalen fachlichen Studierkompetenzen zeigen, werden gefördert: Sie besuchen einen Förderkurs in Mathematik und/oder eine Schreib-/Sprachberatung in Deutsch. So können sie ihre Leistungen gezielt verbessern. Am Ende des Semesters werden ihre Kompetenzen überprüft und bei guten Leistungen kann die Massnahme abgeschlossen werden.
Formale Sprachprüfung Deutsch
Alle Lernenden absolvieren einmal während ihrer Kantonsschulzeit eine formale Sprachprüfung in Deutsch. Dies entweder gegen Ende der 2. Klasse des Langzeitgymnasiums oder in der 1. Klasse des Kurzzeitgymnasiums. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Rückmeldungen zum Stand ihrer formalen Sprachbeherrschung.
Evaluation der Massnahmen
Die oben beschriebenen Massnahmen werden aktuell evaluiert. Gleichzeitig werden die zu treffenden Massnahmen für die nahe Zukunft geplant.
Lehrplanrevision
Bei der anstehenden Überarbeitung der Lehrpläne im Rahmen von WEGEM werden die basalen fachlichen Kompetenzen zudem mitberücksichtigt.