Im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) wurde der Instrumental- und Gesangsunterricht an den kantonalen Schulen neu organisiert.
Demnach besuchen Lernende der Gymnasien und Mittelschulen seit dem Schuljahr 2020/21 den obligatorischen und freiwilligen Instrumental- und Gesangsunterricht an einer kommunalen Musikschule (Standortmusikschule oder kommunale Musikschule).
Handbuch Instrumental- und Gesangsunterricht
Im «Handbuch Instrumental- und Gesangsunterricht» wird die Zusammenarbeit zwischen den Kantonsschulen bzw. dem FMZ und den Standortmusikschulen geregelt. Zudem werden die administrativen Abläufe sowie die entsprechenden Prozesse festgelegt und erläutert.