Im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) wird der Instrumental- und Gesangsunterricht an den kantonalen Schulen neu organisiert.
Demnach werden Lernende der Gymnasien und Mittelschulen ab dem Schuljahr 2020/21 den obligatorischen und freiwilligen Instrumental- und Gesangsunterricht an einer kommunalen Musikschule (Standortmusikschule oder kommunale Musikschule) besuchen.
Handbuch Instrumental- und Gesangsunterricht
Im «Handbuch Instrumental- und Gesangsunterricht» wird die Zusammenarbeit zwischen den Kantonsschulen bzw. dem FMZ und den Standortmusikschulen geregelt. Zudem werden die administrativen Abläufe sowie die entsprechenden Prozesse festgelegt und erläutert.