Lernende in der obligatorischen Schulzeit der Luzerner Gymnasien erhalten ein persönliches Notebook (LENO-Gerät) als Leihgabe vom Kanton. Sie setzen ihr Notebook im Unterricht ein und nehmen es als Schularbeitsgerät mit nach Hause. Nach Ablauf der obligatorischen Schulzeit wird das Gerät abgegeben oder käuflich erworben.
Rechtliche Grundlage und Einführung
Grundlage für die Nutzung der LENO-Geräte bildet die
Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern unterschreiben diese Weisung vor Erhalt des kantonalen Geräts.
Bei Abschluss der obligatorischen Schulzeit geben die Lernenden das LENO-Gerät der Schule zurück. Dies ist am Langzeitgymnasium am Ende der 3. Klasse und am Kurzzeitgymnasium am Ende der 1. Klasse der Fall.
Seit dem Schuljahr 2023/24 setzen alle Schülerinnen und Schüler der Luzerner Gymnasien flächendeckend digitale Endgeräte im Unterricht ein.
Kompetenzen
Der digitale Wandel beeinflusst unsere Gesellschaft und damit auch die Bildung. Digitale Kompetenzen sind Bestandteil der gymnasialen Lehrpläne. Die Schülerinnen und Schüler lernen unter anderem
- Chancen und Gefahren der digitalen Medien abzuschätzen,
- Digitale Werkzeuge für ihre Zwecke sinnvoll und effektiv einzusetzen
- sich im Internet korrekt zu bewegen
- Handlungsabläufe zu verstehen und abzubilden (Algorithmen, Programmieren)
Unterstützung im Unterricht
Digitale Geräte unterstützen Lernprozesse in allen Fächern. Sie machen interaktive Lernplattformen, Apps oder Lehrmittel zugänglich und bieten Zugriffsmöglichkeiten auf das Internet. Digitale Werkzeuge erweitern die bisherigen Formen der Zusammenarbeit, denn sie ermöglichen diese orts- und zeitunabhängig. Die Lehrpersonen steuern das Zusammenspiel aller Lehr- und Lernformen – ob digital oder nicht – in ihrem Unterricht.
Rolle der Eltern und Erziehungsberechtigten
Eine aufgeschlossene und gleichzeitig kritische Haltung der Eltern gegenüber digitalen Medien ist entscheidend. Die Eltern können ihre Tochter bzw. ihren Sohn bei der Mediennutzung begleiten:
- Eltern/Erziehungsberechtigte sprechen mit ihren Kindern über gemachte Erfahrungen mit digitalen Medien.
- Eltern/Erziehungsberechtigte sorgen für eine gute Balance in den Freizeitaktivitäten, indem sie beispielsweise genügend Aktivitäten ohne digitale Medien planen.
- Eltern/Erziehungsberechtigte bestimmen die Zeitspanne pro Tag oder pro Woche, die vor Bildschirmen verbracht werden darf. Hierbei sollen mögliche Hausaufgaben berücksichtigt werden.
- Eltern/Erziehungsberechtigte sind aufmerksam und schauen hin: Nur die Eltern können sicherstellen, dass die LENO-Geräte zu Hause nicht unter dem Vorwand der Erledigung von Hausaufgaben anderweitig verwendet werden.
- Eltern/Erziehungsberechtigte gemeinsam mit der Tochter bzw. dem Sohn den Aufbewahrungsort für das LENO-Gerät bestimmen. Dieses gehört nachts nicht ins Schlafzimmer.
Bei Rückfragen
Die Schule bzw. die die Fachlehrpersonen oder die Klassenlehrperson geben Auskunft.