Die Förderung von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit. Dies, indem mehrsprachige Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen sprachlichen Voraussetzungen gleichwertigen Zugang zu schulischem Lernen, Prüfungen und Bildungsabschlüssen erhalten.
Im kantonalen Projekt zur stufenübergreifenden DaZ-Sprachförderung geht es darum, die DaZ-Konzepte von der Vorschule bis Ende der Sekundarstufe II aufeinander abzustimmen und in einem Rahmenkonzept die Grundlagen, Grundsätze und Qualitätsstandards zur zukünftigen stufenübergreifenden DaZ-Förderung im Kanton Luzern festzuhalten.
In einem Teilprojekt der Dienststelle Gymnasialbildung wird ein konkretes Umsetzungskonzept für die zukünftige DaZ-Förderung an den Luzerner Kantonsschulen erarbeitet. Im Zentrum der DaZ-Förderung steht die Förderung schulisch relevanter Sprachkompetenzen. Während die DaZ-Förderung gesetzlich bisher nur für die 1. Klasse des Lang- und Kurzzeitgymnasiums vorgesehen war, können fremdsprachige Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2026/2027 während des gesamten Lang- und Kurzzeitgymnasiums in DaZ gefördert werden können.