Voraussetzungen für den Übertritt
Der Übertritt in eine Kantonsschule erfolgt zu Beginn des Schuljahres. Während eines Schuljahres werden Lernende nur aufgenommen, wenn besondere Gründe vorliegen. Für fremdsprachige Lernende, Neuzuzüger, Gäste sowie Interessierte für die Maturitätsschule für Erwachsene gelten besondere Bestimmungen.
Es besteht eine eingeschränkte Schulwahl. Die Dienststelle Gymnasialbildung nimmt die Zuweisung des Schulstandortes vor. Die Lernenden können jedoch den gewünschten Schulstandort angeben.
Langzeitgymnasium
Im Kanton Luzern nehmen alle Lernenden ab der 5. Primarklasse automatisch am Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I teil. Die Klassenlehrpersonen orientieren im ersten Semester der 5. Primarklasse über das Verfahren. Die Gymnasien führen ebenfalls Orientierungen durch.
Der Übertritt in das sechsjährige Langzeitgymnasium erfolgt nach der 6. Primarklasse. Die Klassenlehrperson und die Erziehungsberechtigten entscheiden nach dem ersten Semester der 6. Primarklasse. Eine erste Meldung erfolgt bis Ende Januar, die definitive Anmeldung bis 1. März durch die Klassenlehrperson an die betreffende Kantonsschule. Es findet keine Aufnahmeprüfung statt.
Voraussetzungen:
Richtwert 5.2 in den Fächern Deutsch, Mathematik, sowie Natur, Mensch, Gesellschaft (im 1. und 2. Semester der 5. Klasse und im 1. Semester der 6. Klasse). Für den Übertrittsentscheid sind das Gesamtbild der Zeugnisnoten, die daraus ersichtliche Leistungsentwicklung und die Einschätzung des Potentials des Kindes von Bedeutung.
Die ersten drei Schuljahre des Langzeitgymnasiums sind Teil der obligatorischen Schulzeit. Lernende, die in einen Schultyp der Sekundarstufe I aufgenommen worden sind, haben grundsätzlich ein Anrecht auf den Besuch eines vollen Schuljahres in diesem Schultyp.
Kurzzeitgymnasium
Der Übertritt ins vierjährige Kurzzeitgymnasium erfolgt je nach Eignung und persönlicher Laufbahnwahl nach der 2. oder der 3. Klasse Sekundarstufe I Niveau A. Die Klassenlehrpersonen der Sekundarstufe I orientieren im 1. Semester der 1. Klasse über das Verfahren. Die Gymnasien führen ebenfalls Orientierungen durch.
Die Anmeldung erfolgt bis 1. März durch die Schulleitung der abgebenden Schule an die Schulleitung der gewählten Kantonsschule. Es findet keine Aufnahmeprüfung statt.
Voraussetzungen:
Für den Übertrittsentscheid sind das Gesamtbild der Zeugnisnoten, die daraus ersichtliche Leistungsentwicklung und die Einschätzung des Potentials der Schülerin bzw. des Schülers von Bedeutung. Für die übertrittsrelevanten Fächer sind Richtwerte definiert.
Getrennte Sekundarschule:
Niveau A: In allen Niveaufächern (Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch) eine Zeugnisnote von mindestens 4.5 am Ende des 1. Semesters in der 2. respektive in der 3. Sekundarklasse.
Im Fach Natur und Technik (bzw. Naturlehre) mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B
Kooperative und integrative Sekundarschule:
Mindestens 3 Fächer im Niveau A; dabei keine Note unter 4.5
In einem Niveaufach im Niveau B; Note mindestens 5.0
Im Fach Natur und Technik (bzw. Naturlehre) mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B