Alle Maturitätsprüfungen werden grundsätzlich nach den Bestimmungen der Verordnung des Bundesrates bzw. des Reglements der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) vom 16. Januar bzw. 15. Februar 1995 durchgeführt. Der Maturitätsausweis berechtigt zum Studium an allen schweizerischen Universitäten, den Eidgenössischen Technischen Hochschulen und den Pädagogischen Hochschulen.
Zu den gesamtschweizerisch anerkannten Maturitätsprüfungen werden Lernende zugelassen, die ein Lang- oder Kurzzeitgymnasium mindestens während des ganzen der Maturitätsprüfung vorangehenden Schuljahres besucht haben.
Im Kanton Luzern gibt es 14 Maturitätsfächer:
- Die 11 Grundlagenfächer
- Deutsch,
- Französisch oder Italienisch,
- Englisch oder eine alte Sprache,
- Mathematik,
- Biologie,
- Chemie,
- Physik,
- Geschichte,
- Geografie,
- Philosophie sowie
- Bildnerisches Gestalten und/oder Musik,
- ferner das individuell gewählte Schwerpunktfach,
- das individuell gewählte Ergänzungsfach oder Englisch und
- die Maturaarbeit.
Die Maturandinnen und Maturanden erarbeiten allein oder in einer Gruppe eine eigenständige schriftliche Maturaarbeit.
Schriftliche und mündliche oder allenfalls praktische Maturitätsprüfungen finden statt in den Fächern Deutsch, Französisch oder Italienisch, Mathematik, Schwerpunktfach und - nach persönlicher Wahl - dritte Sprache oder Ergänzungsfach. Im Wesentlichen werden die Unterrichtsprogramme der letzten vier Semester geprüft. Die mündlichen Prüfungen in den modernen Fremdsprachen werden in der betreffenden Sprache geführt.
Der Durchschnitt der Zeugnisnoten des letzten Schuljahres, in dem das Fach unterrichtet wurde, wird als Erfahrungsnote berücksichtigt. In prüfungsfreien Fächern bildet dieser Durchschnitt die Maturitätsnote. Bei Schulen mit Jahrespromotion besteht die Erfahrungsnote aus der Zeugnisnote des letzten Schuljahres, in dem das Fach unterrichtet wurde.
Die Maturitätsnoten werden in ganzen oder halben Zahlen ausgedrückt. Jedes Maturitätszeugnis enthält auch die Noten der Fächer Sport und Wirtschaft/Recht. Unter bestimmten Bedingungen können Freifachnoten im Maturitätszeugnis eingetragen werden.
Eine nicht bestandene Maturitätsprüfung kann nach erneuter Absolvierung des letzten Schuljahres einmal wiederholt werden.
Für die Maturitätsschule für Erwachsene gelten besondere Bestimmungen.