Promotionsfächer sind die Grundlagenfächer gemäss Wochenstundentafel, das Schwerpunkt- und das Ergänzungsfach sowie – mit Ausnahme der Klassenstunde – die Zusatzfächer. Am Schluss jeden Semesters erhalten die Lernenden ein Zeugnis. Seit dem Schuljahr 2010/11 gilt an allen Luzerner Kantonsschulen die Jahrespromotion. Massgebend für die Promotion ist neu das Zeugnis am Ende des Schuljahres. Das Zeugnis am Ende des ersten Semesters jeden Schuljahres hat informativen Charakter.
Für fremdsprachige Lernende, für Gäste und für Lernende an der Maturitätsschule für Erwachsene gelten besondere Bestimmungen.
Langzeitgymnasium
Die Klassenkonferenz entscheidet jeweils am Ende des Schuljahrs über die Promotion der Lernenden in das nächste Schuljahr. Lernende dürfen in der Regel nur einmal ein Schuljahr wiederholen. Die Wiederholung des ersten Schuljahres ist in der Regel nicht möglich. Lernende, die während der neunjährigen obligatorischen Schulpflicht austreten, haben die Schulpflicht in einer anderen Schule zu erfüllen.
Kurzzeitgymnasium
Die Klassenkonferenz entscheidet jeweils am Ende des Schuljahrs über die Promotion der Lernenden in das nächste Schuljahr. Lernende dürfen in der Regel nur einmal ein Schuljahr wiederholen. Die Wiederholung des ersten Schuljahres ist in der Regel nicht möglich.